Beglaubigte Übersetzungen

In bestimmten Situationen müssen Übersetzungen von entsprechend ermächtigten Übersetzern durch Stempel und Unterschrift beglaubigt werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass offizielle Dokumente außerhalb des Ursprungslandes nicht automatisch rechtskräftig sind, wie beispielsweise Verträge, Taufbescheinigungen, Diplome oder Prozessakten. In der dem Ausgangstext und der Übersetzung beigefügten Erklärung bestätigt der Übersetzer, dass die Übersetzung inhaltlich mit dem Original übereinstimmt. Der Übersetzer muss hierfür vom zuständigen Gericht ermächtigt sein. Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich!

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